Anregung kriegen
Coaching und Counseling
Coaching wird als lösungsorientierte Prozessbegleitung mit psychisch stabilen Menschen verstanden. Ersterdings hat er keinen tiefend aufdeckenden Charakter, ist zielfokussiert und meist auf weniger Stunden begrenzt.
Sollten Sie die Leistungen privat in Anspruch nehmen, veranschlage ich den 3,5fachen Satz (153 Euro). Wenn das finanziell nicht machbar ist, sprechen Sie mich gesondert an.
Erfragen Sie die Preise bitte direkt bei mir. Coachings – auch mit biografischem Hintergrund – lassen sich steuerlich begründen und sind damit steuerlich abzugsfähig. Für Selbstständige sind diese als Betriebsausgabe, für Angestellte als Werbungskosten eintragbar.
Alle Leistungen können Ihnen auch virtuell über einen datensicheren Server oder auf Wunsch auch per Zoom angeboten werden.
Es gibt einen Werbungskostenfreibetrag von 1.000€ für Angestellte, weitere Details können bei Steuerberatern erfragt werden. Das Honorar eines Coaches lässt sich zwischen 40% u. 100% steuerlich geltend machen. Aktuell berechne ich keine Umsatzsteuer, sie ist also von den Rechnungen auch nicht abzugsfähig.