Weiterbildungsstätte

Die Praxis ist als Weiterbildungsstätte im Sinne des § 37 des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) zugelassen. Das Studium der Psychotherapie enthält bereits einen hohen Praxisanteil. Die anschließende Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten schließt mit einer eigenen, von den jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern durchgeführten Prüfung, ab. In der Praxis angestellte Kolleg:Innen sind bereits approbiert, haben die abschließende Prüfung aber noch nicht absolviert.

Die Kolleg:Innen arbeiten zwei bis drei Jahre in der Praxis mit. Sie haben Ihre eigenen Patient:Innen und arbeiten, begleitet durch Supervision und Weiterbildung, weitgehend autonom. Aufgenommene Behandlungen sollten in dieser Zeit begonnen, aber auch abgeschlossen werden. Übernahmen an nachfolgende Personen oder den Praxisinhaber sind konzeptuell nicht vorgesehen.

Fachpsychotherapeutin in Weiterbildung

Lea Globisch

Ab 01. Oktober wird die Fachpsychotherapeutin anfangen.
Wartelistenplätze können angefragt werden.

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